{"id":83,"date":"2016-03-12T23:02:11","date_gmt":"2016-03-12T22:02:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.itservice-krefeld.de\/?page_id=83"},"modified":"2016-03-12T23:05:01","modified_gmt":"2016-03-12T22:05:01","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.itservice-krefeld.de\/?page_id=83","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftbedingungen (Stand 1.1.2016)<\/strong><\/p>\n<p><strong>I.\u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 Allgemeines<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Alle Vertragsabschl\u00fcsse, auch m\u00fcndliche Nebenabreden, werden erst durch eine dem Vertragspartner schriftlich erteilte Best\u00e4tigung verbindlich. Der K\u00e4ufer ist solange an sein Kaufangebot gebunden. Abweichende Einkaufs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners haben f\u00fcr uns keine Geltung, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/li>\n<li>Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Vertragspartners sind wir nach unserer Wahl berechtigt;<\/li>\n<li>a) vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und gegebenenfalls R\u00fcckgabe der gelieferten Ware zu verlangen, wobei etwaige Transportkosten zu Lasten des Vertragspartners gehen,<\/li>\n<li>b) gestundete und befristete Forderungen f\u00fcr sofort f\u00e4llig zu erkl\u00e4ren,<\/li>\n<li>c) f\u00fcr etwaige in Zahlung genommene Wechsel sofortige Freistellung aus der<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wechselverpflichtung zu verlangen.<\/p>\n<p>Als berechtigte Zweifel im vorstehenden Sinne gelten insbesondere: Ung\u00fcnstige Ausk\u00fcnfte durch Auskunfteien, Verschlechterung der Verm\u00f6gens- oder Liquidationsverh\u00e4ltnisse, Zahlungsverzug aus anderen Abschl\u00fcssen, Wechselprotest, Zwangsvollstreckung aus Zahlungstiteln oder die Einleitung eines Vergleichs-, Konkurs\u00ad oder Insolvenzverfahrens.<\/p>\n<p><strong>II.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Angebot und Auftragserteilung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise und Lieferm\u00f6glichkeiten freibleibend. Kostenvoranschl\u00e4ge f\u00fcr Instandsetzungen und Einbauten werden gewissenhaft und m\u00f6glichst genau aufgestellt, bleiben jedoch unverbindlich.<\/li>\n<li>Telefonische, telegrafische oder fernschriftliche Auftr\u00e4ge werden auf Gefahr des Auftraggebers ausgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Leistungsangaben in Angeboten sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend und nicht bindend.<\/li>\n<li>Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind auf Verlangen zur\u00fcckzugeben, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird.<\/li>\n<li>Auftr\u00e4ge werden von uns durch schriftliche Best\u00e4tigung oder Ausf\u00fchrung angenommen. M\u00fcndliche Nebenabreden oder Zusicherungen bed\u00fcrfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/li>\n<li>Nimmt der K\u00e4ufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar h\u00f6heren Schaden zu verlangen. F\u00fcr die Dauer des Annahmeverzugs des K\u00e4ufers sind wir berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde auf Gefahr des K\u00e4ufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. W\u00e4hrend der Dauer des Annahmeverzugs hat der K\u00e4ufer an die EDV-Service Ersatz f\u00fcr die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 25,- zu bezahlen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>III.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Preise<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Alle Preise sind grunds\u00e4tzlich die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Brutto-Listenpreise, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Preise gelten ab Lager und schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Versicherung und Versandkosten nicht ein.<\/li>\n<li>Bei Fakturierung wird die Mehrwertsteuer nach dem jeweils g\u00fcltigen Satz gesondert zugeschlagen.<\/li>\n<li><strong> Lieferung und Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/li>\n<li>Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen und Sendungen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen in der Konstruktion und Ausf\u00fchrung, die unsere Lieferanten vor Ausf\u00fchrung eines Auftrages an dem Erzeugnis allgemein vornehmen, k\u00f6nnen nicht beanstandet werden.<\/li>\n<li>Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr (auch wenn unsere Fahrzeuge verwendet werden) auf den Auftraggeber \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Auftraggeber abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf ihn \u00fcber.<\/li>\n<li><strong> Teillieferungen<\/strong><\/li>\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, wenn der Auftraggeber nicht ausnahmsweise nachweist, dass die Teillieferung f\u00fcr ihn wirtschaftlich keinen Sinn macht.<\/li>\n<li>Teillieferungen werden je f\u00fcr sich berechnet und einzeln zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li>\n<li><strong> Lieferfrist<\/strong><\/li>\n<li>Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsannahme, sofern die technische Ausf\u00fchrung v\u00f6llig gekl\u00e4rt ist und etwaige vom Auftraggeber bereitzustellende Unterlagen, insbesondere f\u00fcr die Programmierung, zu unserer Verf\u00fcgung stehen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang s\u00e4mtlicher vom Auftraggeber bereitzustellender Unterlagen und der Nichteinhaltung etwaiger anderer Verpflichtungen (verbindliche Testabnahmen der Programme) verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist entsprechend.<\/li>\n<li>Die von uns genannten Liefertermine bezeichnen regelm\u00e4\u00dfig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bem\u00fcht sein werden. Bei Nichteinhaltung einer dar\u00fcber hinaus ausdr\u00fccklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Auftraggeber be\u00adrechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erf\u00fcllt, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Werk oder vereinbarungsgem\u00e4\u00df das unseres Vorlieferanten verlassen hat.<\/li>\n<li>Von uns nicht zu vertretende Umst\u00e4nde oder Ereignisse, welche die Lieferung unm\u00f6glich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsst\u00f6rungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, f\u00fcr die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Lehnt der Auftraggeber die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, sind wir unbeschadet sonstiger Anspr\u00fcche berechtigt, in Anrechnung auf einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in H\u00f6he von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VII.\u00a0\u00a0 Garantie<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Beanstandungen wegen unvollst\u00e4ndiger Lieferung oder \u00e4u\u00dferlich erkennbarer M\u00e4ngel des Liefergegenstandes sind innerhalb einer Woche nach Empfang des Liefergegenstandes schriftlich vorzubringen, widrigenfalls die Lieferungen und Leistungen unter alleinigem Vorbehalt der nachfolgenden Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr nicht erkennbare M\u00e4ngel als angenommen gelten.<\/li>\n<li>Sofern von uns gebrauchte Ger\u00e4te verkauft werden, stehen dem Auftraggeber keinerlei Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche zu, gleichg\u00fcltig ob M\u00e4ngel oder Funktionsst\u00f6rungen an der Ware erkennbar oder nicht erkennbar sind.<\/li>\n<li>Beim Verkauf fabrikneuer Ger\u00e4te \u00fcbernehmen wir Garantieleistungen nur in dem Umfang, als wir selbst Regre\u00df- und Nachbesserungsanspr\u00fcche an unsere Lieferanten geltend machen k\u00f6nnen. Grunds\u00e4tzlich besteht ein Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzanspruch auch f\u00fcr Folgesch\u00e4den nicht.<\/li>\n<li>Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber kann in allen F\u00e4llen Gew\u00e4hrleistung nach Gesetz oder Vertrag (Garantie) nur verlangen, wenn er mit der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung nicht im R\u00fcckstand ist.<\/li>\n<li>Die M\u00e4ngelhaftung bezieht sich nicht auf die dem normalen Verschlei\u00df unterworfenen Teile. M\u00fcssen Ger\u00e4te zu uns \u00fcberbracht werden, gehen die Kosten der Hin- und R\u00fcckfracht zu Lasten des Auftraggebers. Wird in Ausnahmef\u00e4llen die Instandsetzung der Ger\u00e4te beim Auftraggeber gew\u00fcnscht, so werden die unter die Gew\u00e4hr fallenden Teile kostenlos geliefert, w\u00e4hrend Fahrtzeit, Fahrtkosten und Montagekosten zu Lasten des Auftraggebers gehen.<\/li>\n<li>Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Sch\u00e4den oder St\u00f6rungen, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung, ungen\u00fcgenden Instandhaltung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, anomale Betriebsbedingungen, insbesondere Abweichungen von unseren Installationsbedingungen sowie die auf Transportsch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/li>\n<li>Die Gew\u00e4hrleistung erlischt, wenn Arbeiten an den Liefergegenst\u00e4nden von dritter Seite vorgenommen werden oder sonstige Eingriffe oder Instandsetzungsarbeiten erfolgen, worunter auch die Unlesbarmachung der Fabriknummer f\u00e4llt. Das gleiche gilt f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfen Einbau oder Anschlu\u00df der Liefergegenst\u00e4nde an andere Ger\u00e4te durch den Auftraggeber oder Dritte zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Im Falle einer M\u00e4ngelr\u00fcge mu\u00df uns Gelegenheit gegeben werden, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen und zu beseitigen bzw. f\u00fcr beanstandete Teile Ersatz zu leisten.<\/li>\n<li>Weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere der R\u00fccktritt vom Vertrag oder Schadenersatz jeglicher Art (auch Ersatz f\u00fcr mittelbaren oder unmittelbaren Schaden) oder aber auch Folgesch\u00e4den aus Hard- und Software sowie von Nebenabreden oder Nebenverpflichtungen sind ausgeschlossen, au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit durch uns.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VIII.\u00a0 Zahlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Alle Rechnungen sind ohne jeden Rechnungsabzug sofort bei Empfang der Ware zu bezahlen, sofern kein abweichenden Vereinbarungen bestehen.<\/li>\n<li>Bei \u00dcberschreitung von Zahlungszielen sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber Bundesbankdiskontsatz, bezogen auf den Rechnungsbetrag berechtigt. Hinzu kommt eine Aufwandspauschale in H\u00f6he von 6,00 \u20ac. Falls wir in der Lage sind, einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.<\/li>\n<li>Die Zur\u00fcckhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher nicht anerkannter Gegenanspr\u00fcche ist unzul\u00e4ssig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Gegenanspr\u00fcchen aufzurechnen.<\/li>\n<li>Nur Zahlungen an uns selbst sind rechtsverbindlich. Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen werden nur zahlungshalber, nicht an Erf\u00fcllung Statt angenommen. Wechselzahlungen bed\u00fcrfen unserer Zustimmung. Einziehungs- und Diskontspesen tr\u00e4gt der Auftraggeber; sie sind sofort zu zahlen. Weiterleitung und Prolongation gelten gleichfalls nicht als Erf\u00fcllung. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der Gesamtbetrag der Rechnung sofort f\u00e4llig, wenn die Zahlung einer Rate nicht sp\u00e4testens 5 Tage nach Verfall erfolgt ist. Wegen &#8211; begr\u00fcndet oder unbegr\u00fcndet &#8211; geltend gemachter M\u00e4ngel sind Zur\u00fcckhaltung und Aufrechnung in keinem Fall gestattet. Bei Zahlungseinstellung, Geltendmachung von Au\u00dfenst\u00e4nden, Vergleich, Konkurs oder Insolvenz des Schuldners fallen Mengenrabatte u.a. weg. Bei Zahlungsverzug mu\u00df der Auftraggeber auf Verlangen angemessene Sicherheit leisten; wir d\u00fcrfen in diesem Falle noch ausstehende Lieferungen aus s\u00e4mtlichen Vertr\u00e4gen von der Vorauszahlung abh\u00e4ngig machen.<\/li>\n<li><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/li>\n<li>Die gelieferten Gegenst\u00e4nde bleiben bis zur restlosen Bezahlung (bei Scheck oder Wechsel bis zu deren Einl\u00f6sung) unser Eigentum. Mehrere Lieferungen oder Nachlieferungen gelten bez\u00fcglich des Eigentumsvorbehalts als ein Gesch\u00e4ft, so da\u00df das Eigentum an s\u00e4mtlichen Gegenst\u00e4nden erst \u00fcbergeht, wenn s\u00e4mtliche Lieferungen vollst\u00e4ndig bezahlt sind.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetriebes zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegen\u00fcber nachkommt. Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist ihm nicht gestattet; jegliche Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverz\u00fcglich mitzuteilen. Erf\u00fcllt der Auftraggeber seine Vertragspflichten nicht, sind wir im \u00fcbrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Auftraggeber hat insoweit kein Recht zum Besitz.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber tritt bereit mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterver\u00e4u\u00dferung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden einschlie\u00dflich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen die H\u00f6he seiner Forderungen und die Namen seiner Drittschuldner mitzuteilen.<\/li>\n<li>Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne da\u00df dem Auftraggeber aus diesem Rechts\u00fcbergang Anspr\u00fcche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verh\u00e4ltnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns \u00fcber.<\/li>\n<li><strong> Ausk\u00fcnfte und Beratung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Alle m\u00fcndlichen und schriftlichen Angaben \u00fcber Eignung und Anwendungsm\u00f6glichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelm\u00e4\u00dfig nicht als zugesichert gelten; sie begr\u00fcnden keine Anspr\u00fcche gegen uns. Der Auftraggeber wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Pr\u00fcfung von der Eignung der Ware f\u00fcr den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Software-Regelungen<\/strong><\/li>\n<li>Die von uns oder in Lizenz vergebenen Programme sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese Programme ausschlie\u00dflich f\u00fcr sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen T\u00e4tigkeit einzusetzen. Mit dem Kauf der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu. vervielf\u00e4ltigen noch vervielf\u00e4ltigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinen unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verf\u00fcgung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber zur Schadensersatzleistung verpflichtet.<\/li>\n<li>Irgendwelche Ersatzanspr\u00fcche aus Software-Leistungen wegen mittelbarer oder unmittelbarer Sch\u00e4den, aber auch Folgesch\u00e4den, insbesondere wegen Sch\u00e4den aus Beratung, Mitwirkung bei der Einsatzvorbereitung oder M\u00e4ngeln an Programmen, sind ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XII.\u00a0\u00a0 Haftungsausschlu\u00df bei Datenverlust<\/strong><\/p>\n<p>Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz gespeicherter Daten. Wir weisen den Auftraggeber ausdr\u00fccklich darauf hin, da\u00df im Rahmen der Hard- und Softwareinstallation oder -pflege jeder Eingriff in ein EDV-System eine Gef\u00e4hrdung der dort enthaltenen Daten darstellt. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, vor einem Eingriff in das jeweilige EDV-System bzw. vor auftragsgem\u00e4\u00dfem Einsatz durch uns, f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Datensicherung zu sorgen, wobei der Auftraggeber alleinverantwortlich ist f\u00fcr den ordnungsgem\u00e4\u00dfen, fehlerfreien und vollst\u00e4ndigen Zustand der Datensicherung, sowie f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe, fehlerfreie und vollst\u00e4ndige Durchf\u00fchrung des Datensicherungsverfahrens. Wir haften im Rahmen der Durchf\u00fchrung des von uns \u00fcbernommenen Auftrages ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Im \u00fcbrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, dies gilt auch f\u00fcr Datenverluste und Datenbesch\u00e4digungen, sowie f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den.<\/p>\n<p><strong>XIII.\u00a0 Embargobestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Befindet sich auf Lieferschein und\/oder Rechnung ein Embargovermerk, gilt bindend folgende Bestimmung: Die Wiederausfuhr der gelieferten Ware aus der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung des Bundesamtes f\u00fcr gewerbliche Wirtschaft verletzt deutsche und US-amerikanische Gesetze.<\/p>\n<p><strong>XIV.\u00a0 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht<\/strong><\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld.<\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsbeziehung unterliegt ausschlie\u00dflich deutschem Recht.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Schlussbestimmungen<\/strong><br \/>\nSollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller \u00fcbrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftbedingungen (Stand 1.1.2016) I.\u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 Allgemeines Alle Vertragsabschl\u00fcsse, auch m\u00fcndliche Nebenabreden, werden erst durch eine dem Vertragspartner schriftlich erteilte Best\u00e4tigung verbindlich. 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